Datenschutzerklärung

der Immobilienmaklerfirma Altländer-Immobilien-Service, Inh. Ulrich Vogt
Moorburger Kirchdeich 9 A, 21079 Hamburg, Tel: 040 – 182 95 094
Büro Horneburg: Am Geestrand 6, 21640 Horneburg, Tel: 04163 – 865 80 79
Datenschutzbeauftragter: nicht erforderlich da Betriebsgröße unter 10 Mitarbeiter

(nachfolgend Mieter genannt)

Datenverarbeitung vor Vertragsabschluss

  1. Der Makler darf die erhobenen Daten von Mietinteressenten/innen und Kaufinteressenten/innen nur insoweit nutzen und abspeichern, soweit diese zur Anbahnung eines Vertragsabschlusses und zur Ausfertigung von Verträgen für die beworbene Immobilie erforderlich sind. Ausgenommen hiervon ist, wenn der/die Interessent/in den Makler damit beauftragt ihm/ihr künftig weitere und andere Objektangebote zu unterbreiten, wenn es für das Objekt um welches sich der/die Interessent/in beworben hat, nicht zum Abschluss eines Vertrages kommt.
  2. Der Makler darf die erhobenen Daten von Interessenten/innen nicht an Dritte, ausgenommen an Vermieter, bzw. Eigentümer und Hausverwaltungen der beworbenen Immobilie um welche sich der/die Interessent/in beworben hat, weitergeben.
  3. Daten von Interessenten/innen mit denen es nicht zum Abschluss eines Vertrages kommt, sind von dem Makler, nach erfolgtem Abschluss eines Vertrages mit einem/r anderen Interessenten/in, dann zu löschen. Ausgenommen hiervon ist, wenn der/die Interessent/in den Makler damit beauftragt ihm/ihr künftig weitere und andere Objektangebote zu unterbreiten, wenn es für die Immobilie, um die sich der/die Interessent/in beworben hat, nicht zum Abschluss eines Vertrages kommt.

Datenverarbeitung nach erfolgtem Vertragsabschluss:

  1. Der Makler darf die erhobenen Daten von Mietern/innen und Käufern/innen nur insoweit nutzen und abspeichern, soweit diese zur Dokumentation und Nachweis der Vertragsvermittlung erforderlich sind. Hierzu zählen Name, Vorname, Geburtsdatum, Beruf, Telefonnummern, und E-Mail-Kontaktadresse des/der Mieters/in bzw. Käufers/in, sowie eine Kopie des vermittelten Vertrages.
  2. Der Makler darf abgespeicherte Daten von Mietern/innen und Käufern/innen nicht an Dritte weitergeben, ausgenommen hiervon sind:
    • Vermieter, bzw. Eigentümer und Hausverwaltung der zu vermittelten Immobilie,
    • Notare bei Verkaufsobjekten,
    • Der Steuerberater des Maklers zwecks Erstellung der Steuererklärungen des Maklers
    • Rechtsanwälte und Gerichte im Falle von Vertragsstreitigkeiten,
    • Staatlichen Behörden, sofern diese eine entsprechende Auskunftsanforderung an den Makler stellen.
    • Nach erfolgter Vertragsvermittlung und Abschluss eines Vertrages sind die Daten des/dervermittelten Mietinteressenten/in bzw. Käufers/in grundsätzlich zu löschen, ausgenommen staatliche Vorschriften, z.B. steuerliche Aufbewahrungsfristen und Dokumentationspflichten gemäß der Abgabenverordnung (AO), schreiben längere Aufbewahrungsfristen vor. Die Daten von vermittelten Interessenten/innen sind dann erst nach Ablauf dieser staatlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen zu löschen.

Auskunftspflicht des Maklers über abgespeicherte Daten:

Der/Die Interessent/in hat das Recht, durch schriftliche Anforderung, Auskunft über seine/ihre bei dem Makler abgespeicherten Daten zu verlangen.

Wiederrufsrecht des/der Interessenten/in zu Datenspeicherung:

Der/Die Interessent/in hat das Recht seine/ihre gegebene Einwilligung zur Datenspeicherung jederzeit zu widerrufen, sofern keine anderweitige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung – beispielsweise die Notwendigkeit zur Vertragserfüllung – besteht.

Beschwerderecht des/der Interessent/in:

De/Die Interessent/in hat ein Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde:
Landesbeauftragte für den Datenschutz, Prinzenstr. 5, 30159 Hannover